Wappen Notthafft Familie Notthafft
Weissenstein
Die erste urkundliche Nachricht, die sich vom Weißenstein, oder besser gesagt von seinen Besitzern, erhalten hat, stammt aus dem Jahr 1279. Am 21. März dieses Jahres übergaben die Landgrafen Friedrich II. und Gebhard IV. von Leuchtenberg vier Höfe und die Mühle in dem bei Wernberg, zwischen Weiden und Nabburg, gelegenen Ort Köblitz dem Zisterzienserkloster Waldsassen. Zusammen mit mehreren Vertretern der Familie Nothaft erscheint ein "Wolff de Wisstenstein" unter den Zeugen dieser Güterübertragung.
Nach 1300 - ein genauer Zeitpunkt ließ sich bisher nicht definieren - erwarb Albrecht Nothaft (VI.) erste Anteile des Weißensteins.
Weissenstein Holzstich
Holzstich aus dem Kalender für katholische Christen, 1880
Im Thronstreit zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen von Österreich, hielt es Albrecht Nothaft (VI.) mit König Ludwigs Bruder, dem Pfalzgrafen Rudolf, einem Parteigänger Friedrichs von Österreich. Infolgedessen wurde er in die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen beiden Parteien hineingezogen. 1333 verlieh Ludwig der Bayer seinem Sohn Albrecht Nothaft (XI.) alle kaiserlichen und vom Herzogtum Bayern herrührenden Lehen, auch Halsgerichte und Jagdrechte, die vorher sein inzwischen verstorbener Vater besessen hatte. Ausdrücklich heißt es dabei, daß er wegen der "krieg, die sein vater gen vns gehabt hat", keinen Schaden haben solle.
Vordem lag der Weißenstein in leuchtenbergischem Gebiet. 1283 veräußerte Landgraf Friedrich II. von Leuchtenberg die Herrschaft Waldeck an Herzog Ludwig von Bayern. Im folgenden Jahr übergab Landgraf Friedrich II. die Mannlehen, die er sich beim Verkauf der Herrschaft Waldeck vorbehalten hatte, an den Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg, so daß die Hohenzollern in den Besitz von Hoheitsrechten an der Burg Weissenstein kamen. Am 25. Juli 1339 erlaubte es Burgraf Johann II. von Nürnberg dem Albrecht Nothaft (XI.), daß er "die vest Weissenstein...pauen und bessern mag und soll, wie er will". Daraufhin wird wohl der großzügige Erweiterungsbau des Weißensteins ausgeführt worden sein, der auch die östlich des Bergfrieds gelegenen Felsgruppen in die Wohnbereiche und Befestigungsanlagen der Burg mit einbezog. Noch 1498 erinnerte sich der Müller Stephan Habauß zu Trevesen an die Erzählung des alten "Seghans" zu Thumsenreuth, welcher ihm berichtet hatte, "das der Nothaft an diesem Sloß annderst nit hat, dann den Stainhawffen, vnd die Rinckmauer ist nit sein, vnd Ich gedenngk, das das geschloß erst ist gebawt worden, vnd ist vor nichts annderst gewesn, dann ein plochwergk". Nach Adalbert Busl bedeutet die Bezeichnung "Blochwerk" eine Turmburg mit einem in Blockbau oder Fachwerk aufgeführten Obergeschoß.
Weissenstein Rekonstruktion
Rekonstruktionsversuch von Daniel Burger
Damit beschrieb der alte "Seghans" also die Gestalt des Bergfrieds und charakterisierte denselben als Keimzelle der Burg Weißenstein. Die Ringmauer und das "geschloß" wurden - nach des "Seghans" Aussage - erst später aufgeführt. Ein anderer Zeuge, Michel Polant zu Trevesen, berichtete von einer Erzählung, die er vor Jahren aus dem Munde des damals wohl achtzigjährigen Caspar Rudel gehört hatte, dieser habe gesagt, "das der Nothafft nit weitter am weyssenstain sollt haben, dann ferre die trüpffen gee von dem schloß, vnd Ime sey durch bete Zugeben worden, als ferre man mit einem beschlach hammer von der Mawern möge gewerffen, damit er einen Vorhofe gemachen möge." Auch hier wird der ursprünglich kleinere Umfang der Burg Weißenstein deutlich; der Vorhof wurde erst später errichtet. Ob es sich dabei jedoch um den durch die Anlage der Ringmauer gebildeten Zwinger oder um eine Befestigung jenseits des Grabens handelt, sei dahingestellt. Von der Geschichte mit dem Beschlaghammer berichtete übrigens auch der Zeuge Conntz Sollich von Mutschaberg. Um die zitierten Aussagen objektiv werten zu können, ist allerdings anzumerken, daß sie durchwegs von Zeugen gemacht wurden, die vom Pfleger zu Waldeck, Oswalt von Seckendorf, gegen Hans (IV.) Nothaft von Weißenstein aufgeboten worden waren.
1341 verkaufte schließlich Gebhard der Wolff von Thumsenreuth das letzte im Besitz seiner Familie verbliebene Drittel des Weißensteins an Albrecht (XI.) Nothaft; damit war die gesamte Burg mit dem ihr zugehörigen Besitz in seinen Händen vereint. Albrecht (XI.) Nothaft starb wohl 1372 oder 1373. Während seine beiden jüngeren Söhne Peter und Hans (II.) sich den Thiersteiner Besitz teilten, erhielt deren älterer Bruder Albrecht (XII.) die Burg Weißenstein. Er begründete die sogenannte Weißensteiner Linie der Familie Nothaft, welche die Herrschaft Weißenstein bis zu ihrem Aussterben im Jahr 1718 besaß.
Schon von Anfang an war die Burg Weißenstein nicht im Besitz einer einzigen Person; sie gehörte dem Familienverband und jedes Familienglied hatte einen Gewissen Anteil an der Burg und ihren Besitzungen. Erinnern wir uns an jenen Gebhard Wolff von Thumsenreuth der bis 1341 noch ein Drittel am Weißenstein besaß, während seine leider nicht in Erscheinung tretenden Verwandten ihre Anteile bereits vorher an die Nothaft veräussert hatten. Eine Burg, auf der verschiedenen Besitzern Wohnrechte und oft auch eigene Wohnbereiche zugesprochen waren, wird als "Ganerbenburg" bezeichnet. 1464 waren Fritz und Gilg Nothaft Besitzer des Weißensteins. Am 4. Juli des genannten Jahres schlossen diese einen sogenannten Burgfriedensvertrag
Ruine Weissenstein Grundriss
Grundriss der Ruine Weißenstein
miteinander. Aus dieser Urkunde geht hervor, daß die Burg damals nur noch sporadisch von der adeligen Herrschaft besucht wurde. Auf gemeinsame Kosten besoldete man den als "Pfleger" bezeichneten Schloßverwalter sowie zwei Wächter, die sich ständig im Schloß aufzuhalten hatten. Der Pfleger solle den beiden Burgherren zu jeder Tag- und Nachzeit Einlaß in die Burg gewähren, wann sie das für notwendig erachten würden. Beide verpflichteten sich, "den andern, dy tayl Im Schloß haben" keinen Schaden zuzufügen. Insbesondere solle keiner ohne des anderen Einwilligung einem "fursten oder vbergenossen" ein Öffnungsrecht einräumen, oder seinen Teil veräussern. Bei äußeren Angriffen versprach man, sich gegenseitig Beistand zu leisten. Streitigkeiten untereinander wolle man gütlich, durch ein von beiden Seiten zu bestimmendes Schiedsgericht austragen lassen. Als Weißensteiner Pfleger sind bisher bekannt geworden: Um 1453 Hans Syeder, etwa 1464 bis 1474 Hans Grembler, 1474 bis um 1500 Lorenz Negber.
Daß auch die Wernberger Linie der Familie Nothaft, die sich nach der bei Nabburg gelegenen Burg Wernberg benannte, Interesse am Mitbesitz des Weißensteins hatte, zeigt sich in einer Urkunde vom 1. Januar 1471; Heinrich Nothaft von Wernberg hatte jeweils ein Viertel des Weißensteins von seinen Vettern Fritz und Ulrich Nothaft von Weißenstein erworben. Gleichzeitig kaufte Fritz Nothaft ein Viertel des Weißensteins von seinem Schwager Hans von Waldenfels. Fritz und Heinrich Nothaft vereinbarten in dreijährigem Wechsel für den Unterhalt und die Besatzung der Burg Weißenstein aufzukommen, zudem erkannte Heinrich Nothaft von Wernberg den 1464 geschlossenen Burgfriedensvertrag an und räumte Fritz Nothaft und seinen Erben ein Vorkaufsrecht an seinem Teil am Weißenstein ein. Überhaupt solle der Weißenstein als Ganerbenhaus beim männlichen Stamm der Familie Nothaft verbleiben und nicht als Heiratsgut oder Morgengabe verschrieben werden. Jeder solle das Recht haben, den Weißenstein auf eigene Kosten zur Kriegs- und Fehdeführung einzusetzen. Dadurch entstandene Schäden am Besitz anderer Ganerben hatte derselbe dann allerdings aus seinem eigenen Vermögen zu begleichen. Schließlich sollte keiner seinen Teil am Weißenstein, ohne Wissen der anderen Mitbesitzer, einem Dritten zum Zweck der Kriegs- oder Fehdeführung überlassen.
1497 stifteten die Nothaft eine Frühmesse in der Kirche zu Thumsenreuth, welche sie reichlich mit Grundstücken, Weihern und Zehnten dotierten. Der Frühmesser hatte unter anderem die Verpflichtung, an Feiertagen zur Burg Weißenstein zu reiten um in der dortigen Burgkapelle Gottesdienst zu halten. Von der Burgkapelle des Weißensteins soll übrigens auch - nach Aussage Johann Baptist Lehners - die heute noch erhaltene Sterbeglocke der Pfarrei Thumsenreuth, Nothaft-Glöcklein genannt, stammen. Sie wurde, so berichtet die Überlieferung, nach der Auflassung des Weißensteins im 16. Jahrhundert nach Thumsenreuth gebracht.
War die Familie Nothaft im 14. und 15. Jahrhundert darauf bedacht, die Herrschaft Weißenstein abzurunden und zu konsolidieren, so ist das 16. Jahrhundert geprägt von Güterteilungen und Verkäufen. 1541 wurde die Herrschaft Weißenstein zwischen den Brüdern Hans, Erasmus und Friedrich Nothaft aufgeteilt. Das Gut Thumsenreuth teilten sich Hans und Friedrich Nothaft; Erasmus Nothaft bekam das Gut Krummennaab. Von der Burg Weißenstein erhielt jeder ein Drittel. Allerdings sind in diesem Teilungsvertrag keine Klauseln enthalten, die direkt auf den Weißenstein Bezug nehmen, etwa über Baukosten oder die Besetzung der Veste. Es ist deshalb anzunehmen, daß die alte Burg schon damals nicht mehr bewohnt und vielleicht schon dem Verfall preisgegeben war.
Weissenstein 1898
Weissenstein 1898
Dies umsomehr, als Hans Nothaft um 1546 einen 1542 von Lorenz Wurstl zu Lochau erkauften Hof in Poppenreuth zu einem Rittersitz umbauen ließ. Dazu berichteten 1565 die Poppenreuther Untertanen, daß Hans Nothaft in der Erbteilung den Weißenstein erhalten habe. "Er aber hat für großer Langweil wegen zum Weißenstein nit bleiben mögen vnd er hat dem Wurstel zu Poppenreuth, seinen Vnderthonen einen, außkaufft" um aus dessen Gut einen Rittersitz zu machen. Nun versuchte Hans Nothaft die bisher zur Burg Weißenstein schuldigen Frondienste auf seinen Sitz in Poppenreuth zu ziehen, wobei er allerdings auf den hartnäckigen Widerstand seiner Untertanen stieß.
Die Ruine Weißenstein erhebt sich in 863,5 Metern über Meereshöhe im Bereich mehrerer Felsenklippen, die das östliche Ende des Steinwaldkammes markieren, bevor derselbe rund 150 Meter tief zum Geißberg hin abbricht. Die Entstehung der Burg hängt mit zwei Altstraßenzügen zusammen, welche in unmittelbarer Nähe der Burg den Steinwald überquerten. Beide Trassen haben ihren Ursprung vor der Flächenbesiedlung des Umlandes und bestanden mit Sicherheit bereits schon im 11. Jahrhundert, vielleicht auch schon im 10. Jahrhundert. Der Warentransport wurde damals zu Fuß oder mit Hilfe von Saumtieren und zweirädrigen Karren abgewickelt. Außerdem hatten diese alten Wegeführungen als Heerstraßen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Die damaligen Straßen mieden die sumpfigen Niederungen, welche in der Regel auf dem kürzesten Weg überquert wurden, und verliefen gerne auf Höhenrücken, wobei sie nicht selten wenige Meter unterhalb der Gebirgskämme entlang liefen. So führte auch eine Verbindung des Kemnath-Creußener Beckens mit dem Egerer Becken über den Gebirskamm des Steinwaldes. Diese kreuzte sich im Bereich des Weißensteins mit einer aus Thüringen kommenden, über das Fichtelgebirge und Waldershof in Richtung Weiden - Regensburg führenden Trasse. Befestigungen entstanden bevorzugt dort, wo sich Altstraßenrouten trafen, oder wo es galt Flußläufe, sumpfige Niederungen oder steile Steigungen zu überwinden. Die Burgbesatzungen waren dann nicht nur für die Sicherheit der Reisenden, sondern auch für die Stellung von Vorspannvieh und ähnlichem zuständig. Solche Tätigkeiten stellten nicht zu unterschätzende Einnahmequellen dar. Der Name "Weißenstein" selbst weist - nach Auskunft von Dr. Bernd Thieser - auf die Lage an einer Binnengrenze hin. Er gehört einer jüngeren Namensschicht aus dem 12. oder 13. Jahrhundert an, wobei durch die Gründung des Weißensteins ältere Strukturen um den "Berg Zwerenz" verdeckt und durch die sich bildende Herrschaft Weißenstein abgelöst wurden.
Ferner ist auch die Polizei- und Schutz- und Verwaltungsfunktion, welche Burgen im Bereich ihrer Umgebung ausübten, ein wichtiges Kriterium. Obwohl der strategische Wert dieser später oft fernab der Verkehrswege gelegenen Bauten im 15. Jahrhundert durch die Einführung von Feuerwaffen zur Bedeutungslosigkeit herabsank und diese auch den Ansprüchen bezüglich des Wohnkomforts nicht mehr genügten, wurden viele solcher Objekte noch längere Zeit unterhalten, um sich die damit verknüpften Rechte, wie Gerichtsbarkeit oder Abgaben, zu erhalten. Wie schwierig es gewesen ist, solche Rechte auf andere Sitze zu verlagern, zeigt die bereits zitierte Reaktion der Untertanen auf den Versuch Hans Nothafts, die bisher zur Burg Weißenstein schuldigen Frondienste auf seinen Sitz in Poppenreuth zu transferieren.
Harald Stark, Juni 2001

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